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Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Unbescholtene Bürger haben ein Recht, Waffen zu besitzen. Menschen, die eine Schusswaffe
erwerben möchten (lt.Gesetz: Voraussetzung: Unbescholtenheit, 21 Jahre alt) müssen sich einer
waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Die ausgestellte Bescheinigung hat nur
eine begrenzte Gültigkeit (6 Monate).
Im Rahmen dieser Prüfung sind Gründe für den Erwerb der Schusswaffe(n) und verschiedene, z.T.
vom Gesetzgeber vorgeschriebene Tests und verschiedene Fragen zu beantworten.
Die Tests erfassen folgende Persönlichkeitseigenschaften:
emotionale Stabilität
Selbstkontrolle
soziale Anpassungsfähigkeit
Aggressionstendenz
Suchtneigung
Risikobereitschaft
Das Testergebnis gibt dann Auskunft über die Verlässlichkeit des Bewerbers.
Zeit
Der Zeitbedarf für das persönliche Gespräch und die Testung beträgt etwa zwei Stunden.
Falls einzelne Fragen schlecht oder nicht verstanden werden, bitte einfach fragen! Ferner führe ich
immer ein kurzes Gespräch und erkundige mich über die Berufstätigkeit, seinen beruflichen
Werdegang und den familiären Hintergrund des Waffenwerbers.
Schusswaffen sind gefährlich. Daher ist ein verantwortungsbewusster Umgang und eine
entsprechende Verwahrung notwendig. Dies lernen die Waffenwerber beim Waffenfachhändler
ihrer Wahl (sogenannter „Waffenführerschein“)
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